Icon_Verkehrswertermittlung

Verkehrswert-
ermittlung

Als Diplom-Sachverständiger (DIA) stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie zu erstellen. Diese Gutachten sind objektiv, unabhängig, gewissenhaft und unparteilich. Ich folge den Vorgaben des BauGB und der ImmoWertV, um den realistischen Marktwert zu ermitteln.
Die ImmoWertV kennt drei Verfahren zur Wertermittlung: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art der Immobilie ab. Auch die Berücksichtigung zurückliegender Stichtage unterliegt rechtlichen Regelungen.

Der Ablauf beinhaltet:

  • Persönliches Beratungsgespräch und Klärung Ihrer Situation
  • Auftragserteilung
  • Prüfung erforderlicher Unterlagen
  • Ortstermin zur sorgfältigen Begutachtung der Immobilie
  • Erfassung aller relevanten Daten
  • Gutachtenerstellung
  • Abschließende Qualitätsprüfung gemäß BauGB, ImmoWertV und geltenden Richtlinien.

Vertrauen Sie auf meine Expertise als Diplom-Sachverständiger für die Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Icon_Kurzbewertung

kurzbewertung

Die Kurzbewertung, auch Kurzgutachten genannt, begrenzt sich auf die reine Immobilienbewertung. Grundlage der Bewertung sind die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie sowie ein Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung. Alle Beurteilungen erfolgen nach Inaugenscheinnahme, das heißt, ohne Eingriff in die bestehenden baulichen Gegebenheiten.

Die Beschreibung von Fakten sowie die Herleitung von Parametern wird im Sinne der Preisgestaltung auf ein Minimum reduziert. Als Anlagen werden die eingeholten Objektunterlagen beigefügt.

Die Kurzbewertung wird in der Regel bei gängigen Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile durchgeführt.

Icon_Unterlagen_f_Immobewertung

benötigte
unterlagen für immobilienbewertungen

  • Einen aktuellen Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und II). Bei vorhandenen Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs sind die dazugehörigen Verträge erforderlich
  • Einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte)
  • Lagepläne
  • Eine Auskunft über offene Erschließungskosten und Kommunalabgaben
  • Flächenberechnungen (Wohn-/Nutzfläche) und Brutto-Grundfläche
  • Berechnung des umbauten Raumes oder der Bruttorauminhalte
  • Gebäudegrundrisse, -skizzen und -schnitte
  • Baubeschreibung
  • Pacht- oder Mietverträge
  • Auskünfte aus dem Bau-, Altlasten- und Denkmalschutzkataster
  • Bei Eigentumswohnungen:
  • Kopie…
    • Teilungserklärung
    • Wirtschaftsplan
    • Aufteilungsplan
    • Höhe der Instandhaltungsrücklage
    • Beschlusssammlung der Hausverwaltung
    • der letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen
    • Name und Anschrift des Verwalters
  • Bei Erbbaurechten:
    • Erbbaurechtsvertrag
    • Aktueller Erbbauzins
    • letzte Erhöhung
Icon_Honorar

Honorar

Das Honorar ist für meine Verkehrswertgutachten sowie Kurzbewertungen eine individuelle Preisvereinbarung, die zwischen Ihnen und mir grundsätzlich frei verhandelbar ist. Der Verkehrswert und Aufwand wird natürlich individuell berücksichtigt. Eine grobe Orientierung finden Sie in den Honorartabellen der Sachverständigenverbände.

Selbstverständlich kann auch eine pauschale Vergütung vereinbart werden.

Gerne erhalten Sie weitere Informationen in einem unverbindlichen Erstgespräch, lassen Sie uns am besten miteinander sprechen.